INKLUSIV-SERVICE
Alle angebotenen Fahrzeuge werden für Endverbraucher gemäß dem "DEKRA-Siegel" einem Gebrauchtwagen-Check unterzogen und dokumentiert. Auf Wunsch bieten wir Ihnen das Fahrzeug mit einer umfangreichen Gebrauchtwagen-Garantieversicherung an. Die Garantiedauer beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber auf 36 Monate verlängert werden.
PROBEFAHRT + BESICHTIGUNG
Probefahrten und Besichtigungen sind nur nach Terminvereinbarung möglich – auch ausserhalb unserer Geschäftszeiten.
RESERVIERUNG
Wenn Sie beispielsweise eine weite Anreise haben, ist es nach Absprache möglich, Ihnen ein Fahrzeug für eine Zeit zu reservieren.
ZULASSUNG
Im Zulassungsgebiet Ostholstein können wir das Auto gegen Erstattung der Unkostenpauschale gern für Sie zulassen.
KURZZEITKENNZEICHEN
Für Fahrzeuge, die ausserhalb des Zulassungsgebietes Ostholstein zugelassen werden sollen, kümmern wir uns auf Wunsch und gegen Gebühr um Überführungskennzeichen. In der Gebühr sind Haftpflichtversicherung, Kennzeichen sowie die Zulassung enthalten.
ZOLLKENNZEICHEN
Für die Überführung ins Ausland kümmern wir uns gerne um die Ausstellung von Zollkennzeichen.
Die Unkostenpauschale umfasst Haftpflichtversicherung, Zulassungsgebühr sowie die Kennzeichen, die 15 Tage gültig sind.
BUNDESWEITE LIEFERUNG
Innerhalb Deutschlands ist – nach Absprache und gegen Aufpreis – eine Auslieferung des Fahrzeugs möglich.
EXPORT
Durch unsere langjährige, weltweite Im- und Exporterfahrung bieten wir Ihnen auch diesbezüglich einen seriösen und umfangreichen Service.
Gegen Erstattung der Unkostenpauschale lassen wir für Sie gern folgende Papiere erstellen:
Innerhalb der EU:
– COC- oder ECE-Bescheinigung
– Zoll- oder Kurzzeitkennzeichen
Ausserhalb der EU:
– Ausfuhrerklärung inkl. Zollabfertigung
– COC- oder ECE-Bescheinigung
– Zoll- oder Kurzzeitkennzeichen
Verkauf an Privatpersonen "innerhalb" der EU
Innerhalb der EU gelten für Privatpersonen beim Kauf eines Fahrzeugs die selben Richtlinien wie in Deutschland. Privatpersonen zahlen den Fahrzeugpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Also: Preise wie angegeben.
Verkauf "außerhalb" der EU
Privatpersonen und Gewerbetreibende erwerben Fahrzeuge ohne Mehrwertsteuer (netto), wenn die „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ist.
Verkauf an Gewerbetreibende
"innerhalb" der EU
Gewerbetreibende/Händler eines EU-Mitgliedstaates erwerben Fahrzeuge ohne Mehrwertsteuer (netto), wenn die „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ist.
Für ein „Netto-Geschäft“ benötigen wir die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt.-Id.-Nr.), die beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis geprüft wird.
Die deutschen Finanzbehörden sind bei der Kontrolle von Dokumenten und Abwicklungsarten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen sehr streng.
Für eine reibungslose Abwicklung beachten Sie bitte folgende "Checkliste":